Powerbank im Handgepäck vor einem Flug mit wichtigen Hinweisen zu Kapazität und Sicherheit.

✈️ Powerbank im Flugzeug: Das musst du wissen

August 20, 20268 min read

Powerbanks im Flugzeug: Das müssen Reisende 2026 wissen

Handy leer, Tablet fast ohne Akku und noch mehrere Stunden Flug vor sich? Eine Powerbank gehört für viele Reisende inzwischen genauso ins Gepäck wie Reisepass und Sonnenbrille. Doch gerade im Flugzeug gelten für die kleinen Energiespeicher besondere Sicherheitsregeln.

Der Grund: Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus. Diese können bei Beschädigung, einem Kurzschluss oder einem technischen Defekt sehr heiß werden und im schlimmsten Fall Rauch oder Feuer entwickeln. Deshalb haben internationale Luftfahrtorganisationen und Airlines die Vorgaben für Powerbanks zuletzt weiter verschärft. (IATA)

Wer eine Powerbank mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte deshalb nicht nur auf die Kapazität achten, sondern auch darauf, wie und wo sie transportiert wird und ob sie an Bord überhaupt benutzt werden darf.

Warum dürfen Powerbanks nicht in den Koffer?

Die wichtigste Regel ist schnell erklärt: Powerbanks gehören ins Handgepäck und nicht ins aufgegebene Gepäck.

Das gilt auch dann, wenn die Powerbank klein ist und nur zum Aufladen eines Smartphones verwendet wird. Die IATA führt Powerbanks ausdrücklich als Ersatz-Lithiumbatterien auf, die nur in der Kabine mitgeführt werden dürfen. (IATA)

Der Hintergrund ist die Sicherheit. Sollte eine beschädigte Lithium-Ionen-Zelle überhitzen oder sich entzünden, kann ein Vorfall in der Kabine deutlich schneller erkannt werden. Das Kabinenpersonal kann entsprechend reagieren. In einem geschlossenen Frachtraum wäre ein solcher Vorfall wesentlich schwieriger frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

Besonders wichtig ist das bei Gate-Check-Situationen: Wird das Handgepäck am Gate kurzfristig doch in den Frachtraum verladen, sollten Powerbanks und andere lose Lithiumbatterien vorher herausgenommen und in der Kabine mitgeführt werden. (IATA)

Deshalb gilt:

Powerbank → Handgepäck → griffbereit → vor Beschädigung geschützt.

Nicht in den aufgegebenen Koffer packen.

Welche Powerbank darf mit ins Flugzeug?

Entscheidend ist die sogenannte Wattstundenangabe, kurz Wh. Sie beschreibt die gespeicherte Energie des Akkus.

Nach den aktuellen IATA-Vorgaben gilt für Powerbanks grundsätzlich:

  • Bis 100 Wh: Mitnahme im Handgepäck grundsätzlich möglich.

  • Über 100 bis 160 Wh: Für Powerbanks gelten inzwischen strengere Vorgaben; nach der aktuellen IATA-Leitlinie sind Powerbanks in diesem Bereich nicht mehr als normale Passagiergepäck-Mitnahme vorgesehen.

  • Über 160 Wh: Für Passagiergepäck nicht vorgesehen; solche Batterien müssen nach den entsprechenden Gefahrgutregeln als Fracht behandelt werden. (IATA)

Hier ist ein wichtiger Punkt: Die Regeln können sich von Airline zu Airline unterscheiden. Deshalb sollte vor jeder Reise die konkrete Gepäck- und Batterie-Regelung der gebuchten Fluggesellschaft geprüft werden. (IATA)

Gerade 2026 ist das besonders relevant, weil internationale Vorgaben für Powerbanks aktualisiert wurden. Die ICAO hat im März 2026 Änderungen zu Powerbanks beschlossen; die IATA hat daraufhin neue Leitlinien für Airlines veröffentlicht. (IATA)

Was bedeutet 100 Wh in mAh?

Viele Powerbanks geben ihre Kapazität nicht in Wattstunden, sondern in Milliamperestunden (mAh) an. Das kann verwirrend sein.

Die Umrechnung lautet:

Wh = mAh × Volt ÷ 1.000

Eine Powerbank mit beispielsweise 20.000 mAh und einer angegebenen Zellspannung von 3,7 Volt entspricht rechnerisch etwa:

20.000 × 3,7 ÷ 1.000 = 74 Wh

Damit liegt sie unterhalb der 100-Wh-Grenze.

Eine Powerbank mit 27.000 mAh entspricht bei 3,7 Volt ungefähr 100 Wh. Deshalb wird die Grenze von 100 Wh häufig mit rund 27.000 mAh in Verbindung gebracht.

Allerdings sollten Reisende nicht ausschließlich nach der mAh-Zahl gehen. Entscheidend ist die auf dem Gerät angegebene beziehungsweise anhand der technischen Daten ermittelte Wattstundenleistung.

Der TÜV-Verband weist ebenfalls darauf hin, dass Verbraucher beim Kauf auf nachvollziehbare Herstellerangaben und technische Daten achten sollten. (TÜV Verband)

Darf man die Powerbank während des Fluges benutzen?

Hier wird es zunehmend wichtig, zwischen den allgemeinen Transportregeln und den Regeln der jeweiligen Airline zu unterscheiden.

Einige Fluggesellschaften haben die Nutzung von Powerbanks während des Fluges eingeschränkt oder vollständig untersagt. Auch das Aufladen anderer Geräte über eine Powerbank kann verboten sein.

Ein Beispiel ist Lufthansa: Nach den aktuell veröffentlichten Vorgaben dürfen Powerbanks weder benutzt noch geladen werden. Außerdem sollen sie nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden, sondern beispielsweise unter dem Sitz, in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder entsprechend griffbereit im Handgepäck aufbewahrt werden. (Lufthansa)

Das zeigt: Nur weil eine Powerbank mitgenommen werden darf, bedeutet das nicht automatisch, dass sie während des Fluges verwendet werden darf.

Wer also beispielsweise Smartphone, Tablet oder Kopfhörer während des Fluges laden möchte, sollte sich vorher unbedingt über die Vorschriften der eigenen Airline informieren.

Warum sind Lithium-Ionen-Akkus überhaupt ein Sicherheitsrisiko?

Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsfähig, kompakt und im Alltag sehr zuverlässig. Genau deshalb kommen sie in Smartphones, Laptops, Kameras, Kopfhörern, Tablets und natürlich Powerbanks zum Einsatz.

Allerdings speichern sie auf relativ kleinem Raum eine große Menge Energie.

Wird eine Akkuzelle beispielsweise durch einen heftigen Sturz beschädigt, stark gequetscht oder durch einen Kurzschluss belastet, kann es zu einer starken Erwärmung kommen. Im schlimmsten Fall kann daraus ein sogenannter Thermal Runaway, also eine unkontrollierte thermische Reaktion, entstehen.

Dabei kann sich die Hitze innerhalb der Batterie weiter ausbreiten. Rauch, sehr hohe Temperaturen oder Flammen können die Folge sein.

Das bedeutet nicht, dass Powerbanks grundsätzlich gefährlich sind. Im Gegenteil: Bei sachgemäßer Verwendung sind sie im Alltag sehr praktisch und in der Regel sicher. Problematisch können vor allem beschädigte, minderwertige oder falsch transportierte Akkus sein. IATA weist ebenfalls darauf hin, dass Lithiumbatterien bei Beschädigung, Kurzschluss oder falscher Verpackung überhitzen oder Feuer fangen können. (IATA)

Beschädigte Powerbanks gehören nicht ins Reisegepäck

Vor dem Urlaub lohnt sich deshalb ein kurzer Check der Powerbank.

Nicht mitnehmen sollte man ein Gerät, das:

  • sichtbar beschädigt ist,

  • einen Riss im Gehäuse hat,

  • aufgebläht ist,

  • ungewöhnlich heiß wird,

  • sich verformt hat,

  • beschädigte Anschlüsse besitzt oder

  • auffällig schnell an Kapazität verliert.

Eine aufgeblähte Powerbank sollte keinesfalls einfach in den Koffer gepackt werden.

Auch nach einem heftigen Sturz ist Vorsicht angebracht. Eine Batterie kann intern beschädigt sein, obwohl äußerlich kaum etwas zu sehen ist.

So transportierst du deine Powerbank richtig

Für einen sicheren Transport braucht es keine komplizierte Spezialausrüstung. Entscheidend ist, die Powerbank vor Beschädigungen und Kurzschlüssen zu schützen.

1. Im Handgepäck transportieren

Die Powerbank gehört in die Kabine. Nicht in den aufgegebenen Koffer.

2. Kontakte schützen

Metallgegenstände wie Schlüssel oder Münzen können unter ungünstigen Umständen einen Kurzschluss verursachen.

Deshalb sollte die Powerbank nicht lose zusammen mit solchen Gegenständen herumfliegen.

Eine Schutzhülle, ein separater Beutel oder die Originalverpackung kann helfen. Auch die Anschlüsse können entsprechend geschützt werden. (IATA)

3. Nicht unter schwerem Gepäck verstauen

Starker Druck oder Stöße können Akkuzellen beschädigen. Deshalb sollte die Powerbank nicht zwischen schweren Gegenständen eingeklemmt werden.

4. Griffbereit aufbewahren

Da die Powerbank im Notfall schnell erreichbar sein sollte, ist ein gut zugänglicher Platz im Handgepäck sinnvoll.

5. Vor dem Abflug Airline-Regeln prüfen

Das ist besonders wichtig, weil Airlines zusätzliche Regeln festlegen können. Die IATA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anforderungen je nach Airline, lokalen Vorschriften und Flugroute unterschiedlich sein können. (IATA)

Was sollte man beim Kauf einer Powerbank beachten?

Nicht jede Powerbank ist automatisch eine gute Wahl für eine Flugreise.

Beim Kauf sollte nicht ausschließlich die möglichst hohe Kapazität im Vordergrund stehen. Auch die Qualität und die integrierten Schutzmechanismen sind wichtig.

Hochwertige Geräte verfügen beispielsweise über Schutzfunktionen gegen:

  • Überladung,

  • Tiefentladung,

  • Überhitzung,

  • Kurzschluss und

  • andere elektrische Fehlzustände.

Der TÜV-Verband empfiehlt außerdem, auf nachvollziehbare Herstellerangaben und technische Daten zu achten. Bei extrem günstigen Produkten unbekannter Herkunft sollte man besonders kritisch sein. (TÜV Verband)

Auch IATA empfiehlt Verbrauchern, Lithiumbatterien von seriösen Quellen zu kaufen, da minderwertige oder gefälschte Batterien bereits bei verschiedenen Vorfällen eine Rolle gespielt haben. (IATA)

Powerbank im Urlaub: Praktisch für Strand, Wanderung und Städtetrip

Trotz aller Regeln bleibt eine Powerbank ein äußerst praktischer Reisebegleiter.

Ob beim Sightseeing in Rom, beim Wandern in den Bergen, am Strand oder auf einer langen Zugfahrt zum Flughafen: Ein leerer Smartphone-Akku kann schnell zum Problem werden.

Mit einer Powerbank lassen sich beispielsweise:

  • Smartphones,

  • Kopfhörer,

  • Tablets,

  • E-Reader oder

  • andere USB-Geräte

unterwegs mit Energie versorgen – sofern die Nutzung an Bord der jeweiligen Airline erlaubt ist.

Gerade bei Reisen mit vielen Umstiegen kann eine Powerbank sinnvoll sein. Wichtig ist nur, sie vor der Reise korrekt auszuwählen und entsprechend den geltenden Regeln zu transportieren.

Was passiert, wenn die Powerbank im Flugzeug heiß wird?

Sollte eine Powerbank oder ein anderes akkubetriebenes Gerät während des Fluges ungewöhnlich heiß werden, rauchen oder beschädigt erscheinen, sollte man nicht selbst experimentieren.

Sofort die Kabinenbesatzung informieren.

IATA empfiehlt ausdrücklich, bei einem heißen, rauchenden oder beschädigten Lithium-Akku das Kabinenpersonal zu informieren. (IATA)

Das gilt auch dann, wenn zunächst nur eine ungewöhnliche Erwärmung festgestellt wird.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Wer seine Powerbank mit in den Urlaub nehmen möchte, kann sich diese Grundregeln merken:

✈️ 1. Nur ins Handgepäck
Powerbanks gehören nicht in den aufgegebenen Koffer.

🔋 2. Kapazität prüfen
Bis 100 Wh ist die Mitnahme grundsätzlich möglich; bei größeren Batterien gelten zusätzliche beziehungsweise strengere Vorgaben.

👜 3. Powerbank schützen
Nicht lose mit Schlüsseln, Münzen oder anderen Metallgegenständen transportieren.

⚠️ 4. Beschädigte Akkus zu Hause lassen
Aufgeblähte, verformte oder ungewöhnlich heiße Powerbanks gehören nicht ins Flugzeug.

📱 5. Nutzung an Bord prüfen
Nicht jede Airline erlaubt das Laden von Smartphone & Co. über eine Powerbank.

👀 6. Griffbereit halten
Powerbanks sollten so verstaut werden, dass sie im Notfall schnell erreichbar sind.

🌍 7. Airline-Regeln vor Abflug prüfen
Die Vorgaben können sich unterscheiden und ändern.

Fazit: Kleine Powerbank, große Verantwortung

Eine Powerbank kann auf Reisen ausgesprochen praktisch sein – doch gerade im Flugzeug sollte sie nicht einfach wie irgendein anderes elektronisches Zubehör behandelt werden.

Die wichtigste Regel lautet: Powerbanks gehören ins Handgepäck. Darüber hinaus sollten Reisende auf die Wattstundenangabe achten, die Powerbank vor Beschädigungen und Kurzschlüssen schützen und vor dem Abflug die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Airline prüfen.

Besonders 2026 lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Bestimmungen: Die internationalen Vorgaben für Powerbanks wurden weiterentwickelt und Airlines können zusätzliche Einschränkungen festlegen. (IATA)

Wer diese wenigen Punkte beachtet, kann seine Powerbank weiterhin als praktischen Begleiter mit in den Urlaub nehmen – und gleichzeitig dazu beitragen, dass die Reise für alle an Bord sicher bleibt.

Unser Tipp für die Reiseplanung: Nicht nur Reisepass, Sonnencreme und Koffer auf die Packliste setzen, sondern auch kurz die aktuellen Gepäck- und Batterie-Regeln der eigenen Fluggesellschaft prüfen. So gibt es am Flughafen keine unangenehmen Überraschungen.

Jana Hartelt
Jana Hartelt |Lehrmädchen
Jana ist Lehrling als Tourismuskauffrau für Privat und Geschäftsreisen und im 1. Lehrjahr
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